AGB

1. Vertragspartner und Vertragsgegenstand

1.1. Studio Kali Inh. Karry Lidzba, Maria-Clementine-Martin-Weg 1a, 26441 Jever (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) ist Ihre (nachfolgend Auftraggeber) Vertragspartnerin.

1.2. Gegenstand der Leistungserbringung eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber (oder der Auftraggeberin, folgend ‚Auftraggeber’ genannt) und der Auftragnehmerin sind:

Beratungen im Bereich der Inneneinrichtung von Privat oder Ferienimmobilien sowie die Planung von Gestaltungs- und/oder Einrichtungskonzepten unter besonderen Designaspekten. Die vertragsspezifischen, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten.

oder

Die Erstellung von individuellen Printmedien wie Einladungen, Flyer oder Gutscheine Die vertragsspezifischen, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten.

oder

Die Erstellung von Fotografien von Privat- oder Gewerblichen Immobilien (einschließlich Ferienimmobilien) Die vertragsspezifischen, vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten.

1.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig erteilt werden. Soweit erforderlich, hat er Besichtigungen und Begehung der auftragsrelevanten Immobilien zu ermöglichen.

1.4 Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.

2. Geltungsbereich

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Aufträge, Leistungen und Werke in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende AGB sind nur dann wirksam vereinbart, wenn die Auftragnehmerin dieses schriftlich bestätigt.

2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, auch wenn Kenntnis über entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers existieren, sofern die vereinbarten Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbracht wurde. ​

​3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Die geistigen Werke der Auftragnehmerin, wie Zeichnungen, Visualisierungen, Bilder, im Objekt angefertigte Fotos, Layouts, Skizzen, Präsentationen, Entwürfe und Planungsunterlagen etc. unterliegen den rechtlichen Bestimmungen des Urhebergesetzes. Jede Nachahmung durch den Auftraggeber, auch von Teilen der Arbeiten, ist nicht zulässig.

3.2. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen sämtliche Werke (siehe dazu 3.1.), weder gänzlich noch teilweise, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden. Dies schließt auch Arbeiten von Subunternehmern ausdrücklich mit ein.

3.3. Nutzungsrechte an präsentierten, jedoch nicht zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben sämtlich bei der Auftragnehmerin.

3.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche Unterlagen zu Dokumentations- oder Werbezwecken, in anonymisierter Form (konform zur DSGVO) zu veröffentlichen.

3.5. Der Auftraggeber ist widerruflich im Rahmen von Eigenwerbung und/oder auf dessen Website berechtigt von der Auftragnehmerin entwickelte Entwürfe und/oder Visualisierungen zu verwenden, sofern diese in angemessener Weise mit dem Namenszug und/ oder Logo der Auftragnehmerin gekennzeichnet sind. Dies gilt auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit. Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

3.6. Die Auftragnehmerin hat einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung gegenüber dem Auftraggeber.

4. Angebote, Kosten und Preise

4.1. Das Angebot der Auftragnehmerin ist hinsichtlich Leistungen, Vergütung und Fristen freibleibend, sofern nichts anderes (Pauschale) angegeben ist. Bei allen Pauschalen sind nach Auftragsvergabe 30% als Anzahlung zu vergüten. Sämtliche Angebote sind jederzeit frei widerruflich und längstens 14 Kalendertage ab Angebotserstellung gültig.

4.2. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie etwa Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

4.3. Ein Auftrag kommt verbindlich zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich beigebrachtes Angebot bestätigt (auch mündlich oder per E-Mail) und die entsprechenden Termine zur Besprechung oder Durchführung der Leistung in Anspruch genommen hat.

4.4. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Abrechnung innerhalb eines Projektes im Bereich der Einrichtungsberatung pro angefangener halber Stunde. Der Stundensatz wurde im jeweiligen Angebot schriftlich vereinbart.

4.5. Auch wenn kein erteilter Auftrag des Auftraggebers vorliegt, dieser jedoch Leistungen von der Auftragnehmerin in Anspruch genommen hat bzw. nimmt, deren Erbringung üblicherweise nur gegen Bezahlung erwartbar ist, so hat der Auftraggeber die für diese Leistungen übliche Vergütung zu leisten.

4.6. Auslagen sowie Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen entsprechenden Nachweis gilt dies insbesondere für sämtliche zur Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt und Übernachtungskosten.

4.7. Hält der Auftraggeber Terminabsprachen nicht ein, ohne diese 24 Stunden vorher abzusagen, hat er der Auftragnehmerin ihren dadurch bedingten Zeitaufwand und/oder ihre Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten. Kann ein Fototermin nicht wahrgenommen werden, ist gilt die Anzahlung als Schadensaufwendung

4.8. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Netto Kosten angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird separat ausgewiesen.

4.9. Sind durch die Auftragnehmerin Wareneinkäufe für das jeweilige Projekt zu tätigen, ist der dafür veranschlagte Bruttobetrag bei Auftragserteilung im Voraus zu entrichten.

5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der erbrachten Arbeiten. Zahlung ist sofort nach Erbringung der Arbeiten fällig ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist per Überweisung zu leisten, es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert ist das dafür anteilige Honorar direkt nach Erbringung der Teilleistung fällig.

5.2. Wird der Auftrag aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftraggebers oder sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, hat er der Auftragnehmerin ihre bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und ihr die bis dahin angefallenen Aufwendungen (sowie Fahrt- und Reisekosten, wenn anrechenbar) zu erstatten. Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.3. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.

5.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Auftragnehmerin.

5.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen die Auftraggeberin zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des §354a HGB bleibt davon unberührt.

5.6. Werden Werke oder Arbeiten der Auftragnehmerin vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne deren Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese ist mit der Auftragnehmerin schriftlich zu vereinbaren.

5.7. Die Umsetzung der Planung liegt im Ermessen des Auftraggebers und ist keine Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Leistungen der Auftragnehmerin

6. Art und Umfang der Leistungen

6.1. Die Ausführungen der Dienstleistungen belaufen sich auf Beratungen, Planung und Konzeptierung. Stellt die Auftragnehmerin das Konzept für den Auftraggeber her, steht ihr außerdem das Urheberrecht sowie der Eigentum an diesem zu. Es werden bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages nur Nutzungsrechte eingeräumt. Da sie keinen Einfluss darauf hat, schuldet die Auftragnehmerin lediglich den Entwurf und die Planung und nicht die Herstellung der Endfassung. Eine Änderungen eines akzeptierten Entwurfes, auch mündlich erteilt, wird dem Auftraggeber gemäß der jeweils gültigen Preise gesondert in Rechnung gestellt. Innerhalb eines Auftrags besteht für die Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit.

6.2. Sofern nicht anders vereinbart schuldet die Auftragnehmerin im Umfang einen Entwurf sowie eine einmalige Überarbeitung. Alle darüberhinausgehenden Leistungen verstehen sich als nach Zeitaufwand zu vergütende Zusatzleistung.

7. Fremdleistungen

7.1. Die Auftragnehmerin kann zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer heranziehen und Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen.

7.2. Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von sämtlichen Verbindlichkeiten aus 7.1. frei, insbesondere für hinsichtlich der Übernahme entstandener bzw. entstehender Kosten.

8. Freigabe und Produktionsüberwachung

8.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8.2. Die Fertigstellung / Produktion wird von der Auftragnehmerin nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Auftragnehmerin ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

8.3. Unvermeidliche Tonwertänderungen/ Farbänderungen gegenüber Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

8.4 Aufgrund der künstlerischen Freiheit und der farblichen Abweichung von Bildschirmen und Druck kann es bei der Gestaltung zu Abweichungen kommen, diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

9. Gewährleistung, Haftung & Freistellung

9.1. Es ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Auftragnehmerin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin. Fehlerhafte Unterlagen, falsche Maß- und Ausführungsangaben des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten und begründen keine Haftungsansprüche gegenüber der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nicht für etwaiges Nichtgefallen der erstellten Entwürfe oder Planungen

9.2. Eine Haftung für Drittunternehmen, die die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für die Ausführung der Planungen lediglich vermittelt hat und die keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin sind, ist ausgeschlossen.

9.3. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung für die Auftragnehmerin ausgeschlossen.

9.4. Sofern die Auftragnehmerin ausdrücklich beauftragt wird, so ist die Haftung für z.B. Lieferverzögerungen oder höhere Gewalt seitens Zulieferer oder Subunternehmer ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber sofort nach Bekanntwerden über eventuelle Verzögerungen der Fertigstellung zu unterrichten

10. Rücktritt, Stornierung, Kündigung

10.2 Aufträge zu Print Artikeln können nicht storniert werden

10.3 Der Auftraggeber hat das Recht Auftrage für die Immobilienfotografie zu stornieren. Die zu leistende Anzahlung (siehe 4.1) ist dabei nicht erstattungsfähig.

10.4. Kann der von der Auftragnehmerin übernommene Auftrag aus Gründen, die nicht bei der Auftragnehmerin liegen, nicht umgesetzt werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall eines solchen Rücktritts keine Ansprüche zu. Die bereits erstellten Fotografien oder Konzepte sind weiterhin kostenpflichtig,

11. Rechtliches und Sonstiges

11.1. Erfüllungsort ist Jever. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ebenfalls Jever; die Auftraggeberin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

11.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien, insbesondere für die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Regelungen des UN-Kaufrechts.

11.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

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